Bruttogrundfläche BGF als
einheitliche Energiebezugsfläche
Eine Energiebezugsfläche wird
ermittelt, um den Energieverbrauch einer Schule mit einen
spezifischen Verbrauchswert (kWh/m² x a -
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) beschreiben zu können.
Der spezifische Verbrauch dient zum Vergleich der Verbrauchsmengen
in den Schulen einer Stadt oder denen des ganzen Landes. Die
Bruttogrundfläche (BGF) oder auch Bruttogeschossfläche ist die
verbreitetste und am einfachsten zu ermittelnde Bezugsfläche:
Länge mal Breite des Gebäudes mal Anzahl der beheizten
Vollgeschosse.
Der Einfachheit halber sind alle Wände (Wanddicken), Stützen und
Pfeiler in die BGF einbezogen. Nicht zur BGF gehören nicht beheizte
Dachräume und Kellerräume, oder auch Garagen und Abstellräume
für Fahrräder. Wenn andere – gesicherte – Flächenangaben
verfügbar sind, können diese herangezogen werden, sollten aber
möglichst den Definitionen in der VDI Richtlinie 3807 Blatt 1
entsprechen. (vgl. Bild) Als Raumflächen (Innenmaße) werden dort
unterschieden:
Quelle: VDI 3807 Blatt 1
- Hauptnutzfläche (HNF): Büros, Klassenräume,
Lehrerzimmer, Sporthallen, Gymnastikräume, Aula
- Nebennutzfläche (NNF): WC, Abstellräume,
Vorbereitungsräume, Umkleideräume, Duschen
- Funktionsfläche (FF): Installationsschächte und
-räume, Betriebstechnische Anlagen,
Heizungskeller
- Verkehrsfläche (VF): Flure, Treppenhäuser.
Die Zusammenfassung dieser Flächen ist die Nettogrundfläche
und umfasst die Summe aller innen gemessenen Raumflächen.
Nützlich sind solche differenzierteren Angaben, wenn Energieteams
beginnen, in ihrer Schule an verschiedenen Orten Temperaturen zu
messen und z.B. berechnen wollen, wie viel Heizwärme eingespart
werden kann, wenn auf Nebennutzflächen und Verkehrsflächen, also
Fluren und Treppenhäusern die Temperatur um einige Grade abgesenkt
werden.
Für Statistiken und Vergleiche ist es recht wichtig, dass man
sich auf eine einheitliche Bezugsfläche einigt. Wir schlagen die
Bruttogrundfläche vor, weil es die gebräuchlichste und die für
die meisten Vergleiche benutzte Energiebezugsfläche ist. Wenn man
also beim Hochbauamt oder bei der Schulverwaltung nach der Fläche
der Schule fragt, sollte man genau nachfragen, welche Flächenart
bekannt ist und mit welcher Energiebezugsfläche das Hochbauamt oder
der zuständige Energiebeauftragte der Gemeinde rechnet. Für den
Fall, dass die Ansprechpartner die BGF nicht kennen, sondern z.B.
nur die Nutzfläche, gibt die folgende Tabelle Anhaltswerte für die
Umrechnung. Manchmal ist auch nur die Reinigungsfläche bekannt. In
diesem Fall kann der Hausmeister weiterhelfen, der wahrscheinlich am
besten weiß, welche Fläche im Reinigungsvertrag festgelegt wurde.
Sie wird größer als die Nutzfläche und etwas kleiner als die
Nettogrundfläche sein.
Da die Tabellenwerte Mittelwerte sind mit denen die
Besonderheiten vieler Gebäude nicht berücksichtigt werden können,
ist es in jedem Fall von Vorteil sich entweder die Baupläne zu
besorgen oder die Flächen selbst auszumessen.
Flächenumrechnungsfaktoren |
Gebäudegruppe |
HNF % |
NF % |
NGF % |
BGF % |
Schulen |
59 |
66 |
89 |
100 |
Kindergärten/Kindertagesstätten |
50 |
66 |
84 |
100 |
Turn-/Sporthallen |
64 |
77 |
91 |
100 |
Quelle: ages Verbrauchskennwerte1999, Seite 15, Münster 2000
|