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Bruttogrundfläche BGF als einheitliche Energiebezugsfläche

Eine Energiebezugsfläche wird ermittelt, um den Energieverbrauch einer Schule mit einen spezifischen Verbrauchswert (kWh/m² x a - Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) beschreiben zu können. Der spezifische Verbrauch dient zum Vergleich der Verbrauchsmengen in den Schulen einer Stadt oder denen des ganzen Landes. Die Bruttogrundfläche (BGF) oder auch Bruttogeschossfläche ist die verbreitetste und am einfachsten zu ermittelnde Bezugsfläche:
Länge mal Breite des Gebäudes mal Anzahl der beheizten Vollgeschosse.
Der Einfachheit halber sind alle Wände (Wanddicken), Stützen und Pfeiler in die BGF einbezogen. Nicht zur BGF gehören nicht beheizte Dachräume und Kellerräume, oder auch Garagen und Abstellräume für Fahrräder.
Wenn andere – gesicherte – Flächenangaben verfügbar sind, können diese herangezogen werden, sollten aber möglichst den Definitionen in der VDI Richtlinie 3807 Blatt 1 entsprechen. (vgl. Bild) Als Raumflächen (Innenmaße) werden dort unterschieden:

 

Bruttogrundflaeche

Quelle: VDI 3807 Blatt 1


- Hauptnutzfläche (HNF): Büros, Klassenräume, Lehrerzimmer, Sporthallen, Gymnastikräume, Aula

- Nebennutzfläche (NNF): WC, Abstellräume, Vorbereitungsräume, Umkleideräume, Duschen

- Funktionsfläche (FF): Installationsschächte und -räume, Betriebstechnische Anlagen, 
                                    Heizungskeller
- Verkehrsfläche (VF): Flure, Treppenhäuser.

Die Zusammenfassung dieser Flächen ist die Nettogrundfläche und umfasst die Summe aller innen gemessenen Raumflächen.
Nützlich sind solche differenzierteren Angaben, wenn Energieteams beginnen, in ihrer Schule an verschiedenen Orten Temperaturen zu messen und z.B. berechnen wollen, wie viel Heizwärme eingespart werden kann, wenn auf Nebennutzflächen und Verkehrsflächen, also Fluren und Treppenhäusern die Temperatur um einige Grade abgesenkt werden.

Für Statistiken und Vergleiche ist es recht wichtig, dass man sich auf eine einheitliche Bezugsfläche einigt. Wir schlagen die Bruttogrundfläche vor, weil es die gebräuchlichste und die für die meisten Vergleiche benutzte Energiebezugsfläche ist. Wenn man also beim Hochbauamt oder bei der Schulverwaltung nach der Fläche der Schule fragt, sollte man genau nachfragen, welche Flächenart bekannt ist und mit welcher Energiebezugsfläche das Hochbauamt oder der zuständige Energiebeauftragte der Gemeinde rechnet. Für den Fall, dass die Ansprechpartner die BGF nicht kennen, sondern z.B. nur die Nutzfläche, gibt die folgende Tabelle Anhaltswerte für die Umrechnung. Manchmal ist auch nur die Reinigungsfläche bekannt. In diesem Fall kann der Hausmeister weiterhelfen, der wahrscheinlich am besten weiß, welche Fläche im Reinigungsvertrag festgelegt wurde. Sie wird größer als die Nutzfläche und etwas kleiner als die Nettogrundfläche sein.

Da die Tabellenwerte Mittelwerte sind mit denen die Besonderheiten vieler Gebäude nicht berücksichtigt werden können, ist es in jedem Fall von Vorteil sich entweder die Baupläne zu besorgen oder die Flächen selbst auszumessen.

Flächenumrechnungsfaktoren

Gebäudegruppe

HNF %

NF %

NGF %

BGF %

Schulen

59

66

89

100

Kindergärten/Kindertagesstätten

50

66

84

100

Turn-/Sporthallen

64

77

91

100

Quelle: ages Verbrauchskennwerte1999, Seite 15, Münster 2000

 

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