Erfahrungsgemäß ist ein
Einspar-Garantie-Vertrag nur für einen Pool von Objekten mit
Energiekosten
von durchschnittlich ca. 15.000 €/a (oder mehr)
sinnvoll.
Die Leistungen von ESA
sind durch den Contracting-Geber einzukalkulieren, so dass für die Gemeinde
keine zusätzlichen Kosten entstehen
Das Honorar für
Leistungen der ESA vor Abschluss des Einspargarantievertrages
berechnet sich
zu 10% der garantierten jährlichen Einsparung jedoch
mindestens
250 € / Objekt
und ist bei Abschluss
des Energiegarantievertrages zahlbar durch den Contractor.
Das Honorar für
Leistungen nach Abschluss des Einspargarantievertrages beläuft sich
auf
5% der garantierten
jährlichen Einsparung
und ist zur jährlichen
Berichterstattung zahlbar durch den Contractor.
|